News vom 21.03.2010
Rechtsradikalen-Führer tritt bei Wahlen an
In Ungarn hat ein sich derzeit in U-Haft befindlicher Führer der rechtsradikalen Szene jetzt genügend Unterstützungserklärungen für einen Antritt bei den Parlamentswahlen bekommen. Wenn er nun gewählt werden würde, bekäme er Immunität.
Die Nachrichten in Ungarn überschlugen sich, als Medien am Freitag dieser Woche berichteten, dass der in U-Haft sitzende György Budahazy für die Kandidatur zu den Parlamentswahlen am 11. April die notwendigen Unterstützungserklärungen beim Landeswahlbüro (OVB) eingereicht habe.
Budahazy möchte als unabhängiger Kandidat im 11. Budapester Stadtbezirk antreten. Er war im Juli 2009 u.a. wegen des Verdachts der Vorbereitung von Terrorhandlungen verhaftet worden. Unter dem Namen „Pfeile der Ungarn“ habe eine Gruppe unter der Leitung von Budahazy agiert, so berichtete die Staatsanwaltschaft.
Für seine Kandidatur bekam Budahazy Unterstützung von Krisztina Morvai, der EU-Abgeordneten der rechtsradikalen Jobbik-Partei und Kandidatin für das Amt des Staatspräsidenten. Sie forderte die Freilassung von Budahazy.
Die Unterstützungserklärungen werden nun vom Landeswahlbüro kontrolliert. Dann wird entscheiden, ob Budahazy in das Wahlregister aufgenommen wird. Nach Angaben der Ungarischen Nachrichtenagentur MIT machte Verfassungsrichter Gabor Halmai auf die Folgen einer Kandidatur aufmerksam. Eine unter Strafverfahren stehende Person, die für die Wahl kandidieren darf, bekommt automatisch das Immunitätsrecht zugesprochen. Das für das Verfahren zuständige Gericht muss sich an das Landeswahlbüro wenden, damit dieses entscheidet, ob es im gegebenen Fall begründet ist, diese Immunität wieder aufzuheben.



